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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Eliteride

 

Das Vertragsverhältnis untersteht dem Pauschalreisevertrag gemäss Pauschalreisegesetz (PauRG). Soweit die vertraglichen Vereinbarungen keine anderweitigen Bestimmungen enthalten, kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.

I. Zweck und Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) dienen als Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen Eliteride by Weishäupl, Oliver Weishäupl, Einzelunternehmung, Fildistrasse, 5605 Dottikon (nachfolgend «Eliteride» genannt) und den Konsumenten.

  2. Das Hauptanliegen von Eliteride ist die Zufriedenheit der Konsumenten. Die nachfolgenden AGB sind deshalb Grundlage eines fairen Vertragsverhältnisses zwischen Eliteride und den Konsumenten.

  3. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsbereich von Eliteride, vorbehältlich einer separaten Abrede.

  4. Eliteride behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website publizierte Version.

II. Offerte und Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr zustande.

  2. Bei den auf der Website von Eliteride aufgeführten Touren handelt es sich nicht um rechtlich bindende Offerten. Die Präsentation der Touren auf der Website dient lediglich als Orientierung. Eliteride ist nicht verpflichtet, die auf der Website präsentierten Angebote zu offerieren.

  3. Nehmen Konsumenten Kontakt mit Eliteride betreffend eine präsentierte Tour auf, so wird eine Einladung zur Offertenstellung erteilt. Eliteride erstellt darauf ein verbindliches Angebot. Eliteride informiert die Konsumenten in ihrem Angebot über sämtliche Informationen gemäss Art. 4 und 6 PauRG.

  4. Der Vertrag kommt mit Begleichung der in der Offerte von Eliteride bezeichneten Anzahlung zustande. Wird die Anzahlung vom Konsumenten nicht innert 5 Tagen ab  Offerterstellung durch Eliteride geleistet, gilt die Offerte des Konsumenten als zurückgezogen und der Vertrag ist nicht zustande gekommen. Eliteride ist nach Ablauf der 5-tägigen Frist berechtigt, den Reiseplatz an einen anderen Konsumenten zu vergeben.

III. Leistungen von Eliteride

  1. Eliteride verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen der Tour (bspw. Übernachtungen, Restaurants) zu organisieren.

  2. Die Konsumenten werden bis spätestens 14 Tage vor Tourbeginn detailliert über die Reisemodalitäten informiert.

IV. Pflichten der Konsumenten

  1. Die An- und Abreise sowie der Transport zwischen den Tourpunkten organisieren die Konsumenten. Insbesondere sind die Konsumenten verantwortlich dafür, dass sie mit einem fahrtauglichen und den Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechenden Fahrzeug an der Tour teilnehmen. Die Konsumenten verpflichten sich, die jeweils geltenden strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften während der Tour jederzeit einzuhalten.

  2. Konsumenten sind verpflichtet, Mängel der Vertragserfüllung Eliteride so schnell wie möglich mitzuteilen, damit geeignete Lösungen gefunden werden können (Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht).

V. Preise

  1. Massgebend ist der in der Offerte aufgeführte Preis. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Soweit nichts Gegenteiliges vermerkt ist, verstehen sich die Preise ohne MwSt.

  2. Eliteride behält sich ausdrücklich vor, auch nach Vertragsabschluss in den gesetzlich zulässigen Fällen (bspw. Änderungen des Wechselkurses, Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen) den Preis für die Tour zu erhöhen. Eine Preiserhöhung ist bis drei Wochen vor dem Startdatum der Tour möglich. Im Falle einer Preiserhöhung von über 10% können die Konsumenten innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung unter Rückerstattung aller Kosten vom Vertrag zurücktreten oder ohne Mehrkosten an einer anderen Tour teilnehmen.

VI. Zahlung

  1. Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Die akzeptierten Zahlungsmethoden und die Zahlungsfristen werden individuell vereinbart.

  2. Die Konsumenten sind verpflichtet, eine in der Offerte spezifizierte Anzahlung zu leisten.

  3. Der Gesamtpreis der Tour ist spätestens nach 30 Tagen nach Buchungsbestätigung der Tour zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung des Gesamtpreises nach 30 Tagen nach Buchungsbestätigung der Tour, ist Eliteride berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die noch nicht bezogene Tourleistung zu verweigern. Durch die Kündigung entstandene Kosten tragen die Konsumenten.

  4. Die Verrechnung von Forderungen durch die Konsumenten ist ausgeschlossen. Für allfällige Rückzahlungen schuldet Eliteride keine Zinsen.

VII. Haftungsausschluss

  1. Eliteride kann für Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen nicht haftbar gemacht werden, wenn dies auf Versäumnisse von Konsumenten oder nicht am Vertrag beteiligte Drittpersonen, sowie auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

  2. Jede Haftung von Eliteride in Zusammenhang mit der An- und Abreise und dem Transport zwischen den Tourpunkten, sowie den Fahrzeugen oder der Fahrweise der Konsumenten ist ausgeschlossen. Insbesondere wird die Haftung für Unfälle, anderweitige Schäden an den Fahrzeugen sowie Bussen ausdrücklich abgelehnt.

VIII. Abtretung des Vertrags

  1. Sind die Konsumenten am Antritt der Tour verhindert, so sind sie berechtigt, den Vertrag an eine andere Person abzutreten, welche bereit ist, die Tour zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen anzutreten. Eliteride ist so schnell wie möglich, spätestens aber drei Wochen vor Startdatum der Tour schriftlich über die Abtretung zu informieren. Allfällige Mehrkosten sind von den Konsumenten zu tragen.

  2. Abtretende Konsumenten haften Eliteride neben der in den Vertrag eintretenden Person solidarisch für die Zahlung des Gesamtpreises sowie die allfälligen durch die Abtretung entstandenen Mehrkosten.

IX. Vertragsrücktritt

  1. Eliteride kann für jede Tour eine Mindestteilnehmerzahl festlegen. Über eine allfällige Mindestteilnehmerzahl werden die Konsumenten in der Offerte durch Eliteride verbindlich informiert. Wird die Mindestteilnehmerzahl 30 Tage vor Startdatum der Tour nicht erreicht, so kann Eliteride den Konsumenten schriftlich die Annullation der Reise mitteilen. Die geleisteten Zahlungen werden den Konsumenten zurückerstattet. Im Übrigen werden Ersatz-, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

  2. Konsumenten können bis 60 Tage vor Startdatum der Tour schriftlich vom Vertrag zurücktreten  und erhalten 20% der Zahlungen zurückerstattet. 10% der geleisteten Zahlungen wird zurückerstattet, sofern der schriftliche Vertragsrücktritt Eliteride bis 30 Tage vor Startdatum der Tour zugestellt wird. Bei einem späteren Vertragsrücktritt oder Nichterscheinen können keine Rückzahlungen geltend gemacht werden.

X. Kündigung

Wird die Tour durch Konsumenten nachhaltig und trotz Ermahnung durch Eliteride nachhaltig gestört (beispielsweise durch nicht einhalten der StvO), so ist Eliteride berechtigt, den Vertrag auch während der Tour fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen besteht nicht.

XI. Urheberrecht

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website von Eliteride, gehören ausschliesslich Eliteride oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Eliteride sämtliche rechtlichen Schritte vor.

XII.      Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Abweichungen von diesen AGB haben nur aufgrund eines von beiden Parteien bestätigten Dokumentes Gültigkeit und auf die Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen keinen Einfluss.

  2. Sollte eine der vorliegenden Klauseln für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der AGB davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

  3. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

  4. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bremgarten AG, sofern kein gesetzlicher Gerichtsstand vorliegt.

 

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